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Im Interesse der Vereinsmitglieder sollten sämtliche Schriftstücke in Zusammenhang mit der Vereins-mitgliedschaft, insbesondere Kündigungsschreiben, ausschliesslich an die offizielle Vereinsanschrift gerichtet werden, und zwar:
Die Anschrift des Sportplatzes ist NICHT (!!!!) die Anschrift des Vereins!
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